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Hypothekar - Referenzzinssatz


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Seit dem 02.09.2025 gilt in der Schweiz ein neuer Referenzzinssatz von 1.25% - das historische Allzeittief. Für den Mietmarkt hat das direkte Konsequenzen:


👉 Mietende können eine Reduktion des Mietzinses verlangen, wenn im Vertrag ein höherer Referenzzins festgehalten ist. Eine Senkung um 0,25 %-Punkte bedeutet eine Reduktion um rund 2,91 % – oft mehrere hundert Franken pro Jahr. Wichtig: Die Senkung passiert nicht automatisch, sie muss aktiv eingefordert werden.


👉 Vermietende sind verpflichtet, diese Anpassungen zu prüfen – dürfen jedoch Teuerung, Unterhalt und Betriebskosten zu 40 % anrechnen. Das heisst: Nicht jede Reduktion fällt gleich hoch aus. Ein Senkungsanspruch besteht gemäss Gesetz nur dann, wenn der Vermieter mit dem aktuellen Mietzins einen übersetzten Ertrag erzielt. Zulässig ist ab dem 2. September 2025 ein Nettoertrag auf den investierten Eigenmitteln von höchstens 3,25 Prozent. Erzielt der Vermieter mit dem bestehenden Mietzins keinen übersetzten Ertrag, so muss er den Mietzins nicht senken.


👉 Keine Senkung gibt es bei Indexmietverträgen, befristeten Mietverhältnissen oder wenn die Renditegrenzen eingehalten sind.



📌 Fazit:


Mieter sollten prüfen, ob ein Anspruch besteht. Vermieter sollten korrekt und transparent reagieren.

Für den Markt insgesamt bleibt die Wirkung begrenzt – die grossen Treiber wie Zinsen, Zuwanderung und das knappe Angebot an Wohnraum sind entscheidender.



Wir begleiten Eigentümer wie Mieter bei Fragen zu Mietzins, Vertragsgestaltung und Immobilienbewertung – und helfe, Klarheit in komplexe Themen wie den Referenzzinssatz zu bringen.


Quellen:

HEV - Der hypothekarische Referenzzinssatz für die Mieten sinkt erneut

MV - Mitzinssenkung & Referenzzinssatz

 
 
 

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